Unternehmen, die sich an der „Brandenburger Gastlichkeit“ beteiligen, erstellen eine kurze Selbstauskunft und stellen sich einem Mystery-Check, bei dem unabhängige, geschulte Testpersonen Angebot, Service und Qualität des Betriebes nach zuvor festgelegten Kriterien prüfen und bewerten. Ergänzt wird die Beurteilung durch Informationen zur digitalen Reputation (Website-Check und Gäste-Feedback im Internet) der Unternehmen, Basisdaten hierfür werden mittels TrustYou gewonnen und analytisch detailliert aufbereitet.
Im Vorfeld entscheiden sich die Unternehmen, in welcher der folgenden Kategorie sie getestet werden möchten:
- Restaurant
- Ausflugslokal
- Landgasthof
- Café / Eisdiele
- Kneipe / Bar
- Hotel / Pension garni
Erreicht das Unternehmen bei der Bewertung eine bestimmte Punktzahl, wird es mit dem Gütesiegel der Brandenburger Gastlichkeit ausgezeichnet, das in Form einer Plakette für den Gast deutlich sichtbar im Betrieb ausgehängt werden kann. Die Auszeichnung ist zwei Jahre gültig, danach werden die Tests erneut durchgeführt.
Telefonische Reservierung (Nur Landgasthof und Restaurant) Bewertet werden zum Beispiel: die Gesprächsannahme, die Begrüßung, das Gesprächsverhalten.
Ambiente Bewertet werden zum Beispiel: der äußere Eindruck des Hauses, zum Beispiel das Restaurantschild, die Leuchtreklame, der Schaukasten, der Blumenschmuck. Atmosphäre und Einrichtung, insbesondere Belüftung, Sitzkomfort, Geschirr, Gläser, Besteck, Tischwäsche, Bilder, Dekoration, Tischschmuck, Blumen und Grünpflanzen – eingedeckter Tisch und Musik, Eignung für einen Besuch mit Kindern, Barrierefreiheit. Sehenswürdigkeiten / Attraktionen (nur Ausflugslokal).
Begrüßung Bewertet werden zum Beispiel: Begrüßung, Frage nach einer Reservierung (Landgasthof, Restaurant), Begleitung zum Tisch.
Service Bewertet werden zum Beispiel: Aufnahme der Bestellung, Speise- und Getränkeempfehlungen, Mehrsprachigkeit, Gestaltung der Speisekarte, Umgang mit Änderungswünschen / Reklamationen, Hinweis auf kleine Portionen, Erkundigen nach Zufriedenheit, Servicebereitschaft. „Gruß des Hauses“, frische Zubereitung und Nahrungsmittelunverträglichkeit (nur Landgasthof und Restaurant). Vorhandensein eines Erlebnisbereiches, wie z.B. eines Streichelzoos (nur Landgasthof).
Speisen und Getränke Bewertet werden zum Beispiel: Speise- und Getränkeangebot, regionale / saisonale Speisen und Getränke, Aussehen, Geschmack, Temperatur und Größe der Speisen, Preis-Leistungsverhältnis. Besonderes Angebot an Kuchen und Torten (nur Ausflugslokal und Café / Eisdiele).
Sauberkeit Bewertet werden zum Beispiel: Sauberkeit außerhalb / innerhalb des Restaurants inkl. Geschirr / Besteck, Personal und Sanitäranlagen. Ausreichende Anzahl an Toiletten (nur Ausflugslokal und Café / Eisdiele).
Bezahlung Bewertet werden zum Beispiel: Wartezeit, Präsentation der Rechnung, Zahlungsmöglichkeiten, Verabschiedung.
In allen Testkategorien werden die Testbereiche Ambiente, Begrüßung, Service, Speisen und Getränke, Sauberkeit und Bezahlung bewertet. Für Einzelfragen erfolgt eine Bepunktung, die je nach Testkategorie unterschiedlich ausfallen kann, da an ein Restaurant andere Anforderungen zu stellen sind als an einen Gasthof. Das Siegel „Brandenburger Gastlichkeit“ erhalten nur die getesteten Unternehmen, die bei dem Testbesuch eine zuvor fest definierte Mindestprozentzahl erreicht haben bzw. überschritten haben.
Restaurant Bewertete Speisen und Getränke: Aperitif, Vorspeise, Hauptgang, Getränk zum Hauptgang, Dessert, Kaffee / Espresso / Cappuccino – Als Restaurant werden gastronomische Betriebe eingestuft, die über ein ausgewähltes Speise- und Getränkeangebot verfügen.
Café / Eisdiele Bewertete Speisen und Getränke: Hauptgang (Speisen / Kuchen), Getränk zum Hauptgang, Dessert – Als Cafés bzw. Eisdielen werden gastronomische Betriebe eingestuft, die Kuchen und Gebäck bzw. Eis zum Schwerpunkt ihres Angebotes machen.
Kneipe / Bar Bewertete Speisen und Getränke: Hauptgang/Snack, Getränk zum Hauptgang/Snack, Cocktails – Als Kneipe/Bar werden alle gastronomischen Betriebe eingestuft, die schwerpunktmäßig eher kleine Gerichte anbieten.
Ausflugslokal Bewertete Speisen und Getränke: Vorspeise, Hauptgang, Getränk zum Hauptgang, Dessert – Als Ausflugslokal werden gastronomische Betriebe eingestuft, die aufgrund ihrer besonderen Lage in der Nähe eines Ausflugsziels oder einer Sehenswürdigkeit insbesondere von Ausflüglern besucht werden.
Landgasthof Bewertete Speisen und Getränke: Aperitif, Vorspeise, Hauptgang, Getränk zum Hauptgang, Dessert, Kaffee / Espresso / Cappuccino – Als Landgasthof werden gastronomische Betriebe eingestuft, die zusätzlich zu einem Restaurantbetrieb regionale Produkte zum Verkauf anbieten und regionale Produkte in den Mittelpunkt ihres Speise- und Getränkeangebotes stellen.
Hotel / Pension Garni Bewertete Speisen und Getränke: Frühstück, warmes und kaltes Getränk zum Frühstück – Als Hotel Garni werden gastronomische Betriebe eingestuft, bei denen sich das gastronomische Angebot auf das Frühstücksangebot beschränkt.
Locken Sie Ihre Gäste mit dem Prädikat „Ausgezeichnet” und dem Siegel „Gastgeber des Jahres” in Ihr Haus. Aus den besten Teilnehmern der Brandenburger Gastlichkeit wird der „Gastgeber des Jahres” der Region ermittelt. Vertreter aus regionalen Tourismusverbänden, der IHK und des DEHOGA, sowie weitere Partner bilden die Jury. Diese kürt aus den besten Kandidaten den jeweiligen „Gastgeber des Jahres” in den Regionen des Landes Brandenburg.
Begeistern Sie Ihre Kunden
Der „Gastgeber des Jahres” der Region erhält anstelle des klassischen Siegels eine hochwertige Plakette als Ehrung seiner besonderen Leistung. Diese lässt seine Qualität deutlich sichtbar werden.
Der Abend der Brandenburger Gastlichkeit
Die feierliche Übergabe aller Qualitätssiegel und die Ausrufung der „Gastgeber des Jahres” der Regionen erfolgt auf einem festlichen Branchenabend. Hier werden wir unseren Erfolg feiern. Wir wünschen uns anregende Stunden sowie einen guten inspirierenden Gedankenaustausch.
Merken Sie sich den Termin vor:
14. Oktober 2024
Dorint Hotel Potsdam
Kosten für DEHOGA-Mitglieder: 275,- Euro zzgl. MwSt.
(für Nicht-DEHOGA-Mitglieder: 335,- Euro zzgl. Mwst)